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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2007 - L 9 AL 76/06   

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https://dejure.org/2007,21057
LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2007 - L 9 AL 76/06 (https://dejure.org/2007,21057)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.10.2007 - L 9 AL 76/06 (https://dejure.org/2007,21057)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - L 9 AL 76/06 (https://dejure.org/2007,21057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Fahrkostenbeihilfe; Zahlung einer Fahrkostenbeihilfe für die Fahrten zu einem Entleihbetrieb; Begriffsbestimmung der Arbeitsstelle; Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Mobilitätshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2007 - L 3 AL 75/06

    Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung - Mobilitätshilfe - Fahrkostenbeihilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2007 - L 9 AL 76/06
    Eine Ermessensausübung kommt allerdings erst dann in Betracht, wenn die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Zuerkennung der Mobilitätshilfe gegeben sind (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.03.2007, L 3 AL 75/06, m.w.N.).
  • SG Dresden, 25.02.2006 - S 23 AL 2075/04

    Notwendigkeit der Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2007 - L 9 AL 76/06
    In diesem Sinne ist das Tatbestandsmerkmal der Notwendigkeit sowohl Folge des Wirtschaftlichkeitsgebots als auch der Subsidiarität der Mobilitätshilfen (vgl. Hennig in Eicher/Schlegel, SGB III, § 53, Randnr. 45; SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 25.02.2006 - S 23 AL 2075/04 - und Schleswig-Holsteinisches LSG, a.a.O.).
  • SG Berlin, 21.01.2008 - S 119 AS 16941/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederung in Arbeit; Mobilitätshilfe;

    Ausgehend von den zitierten Ausführungen, denen sich die Kammer nach eigener Prüfung anschließt (ebenso: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.10.2007 - L 9 AL 76/06 -, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de ), bestehen vorliegend keine Anhaltspunkte dafür, dass das Beschäftigungsverhältnis, das der Kläger am 14. Mai 2007 aufgenommen hat, ohne die Gewährung der Ausrüstungsbeihilfe nicht zu Stande gekommen wäre.
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